Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V
Besonderheiten der Online-Antragstellung: Die einreichende Person ist im weiteren Online-Verfahren die Ansprechperson der unteren Baubehörde. Zahlungspflichtig ist grundsätzlich die antragstellende Person (Bauherr/in), dies kann per Auswahl auch durch eine Vertretung erfolgen.
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes wird eine Anmeldung mit dem MV-Nutzerkonto benötigt, damit Sie Rückmeldungen und Bescheide durch digitale Zustellung erhalten und den Status Ihres Antrages einsehen können. Ihre Grunddaten werden aus dem MV-Nutzerkonto bei der Antragstellung übernommen.
Die Leistungsbeschreibung zum Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sowie Kontaktdaten der unteren Baubehörde (nach Auswahl Ihres Ortes) finden Sie hier.
Mit der kollaborativen Antragstellung können Bauherr/in und wenn benötigt, der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser/in, aber auch Vertreter/in eines Bauherren (dazu wird eine Vollmacht benötigt) gemeinsam einen Bauantrag online bearbeiten. Laden Sie bitte die dazu benötigen Beteiligten unter "Zusammenarbeit" ein. Wenn Ihr Antrag von allen Beteiligten als antragsreif erarbeitet wurde, muss dies durch jeden Verantwortlichen mittels Freizeichnung bestätigt werden. Erst danach ist ein Einreichen durch den Bauherren oder einen bevollmächtigen Vertreter möglich.
Für einen Online-Bauantrag müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V, außer das Bauantragsformular selbst) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt und können durch diese im Online-Antrag hochgeladen werden.
Was wird benötigt?
- Amtliche Liegenschaftskarte
- Baubeschreibungen
- Bauzeichnungen
- Ermittlung anrechenbarer Bauwerte
- Lageplan
- Registrierung
- Weitere Bauvorlagen je nach Zweckbestimmung (optional)