Vermessungantrag
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes wird eine Anmeldung mit der Bund.ID benötigt, damit Sie Rückmeldungen durch digitale Zustellung erhalten und den Status Ihres Antrages einsehen können. Ihre Grunddaten werden aus der Bund.ID bei der Antragstellung übernommen.
Zur Leistungsbeschreibung "Durchführung einer Grundstücksvermessung" und "Durchführung einer Gebäudeeinmessung" gelangen Sie rechts über den Link. Die Kontaktdaten der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde sind bei beiden Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Mit der Online-Antragstellung können Antragstellende (Personen oder Unternehmen), aber auch deren Vertreter (mit Vollmacht) Flurstücksbildungen mit und ohne örtlicher Vermessung, Grenzfeststellungen bzw. Grenzwiederherstellungen vorhandener Grenzpunkte einschließlich einer Abmarkung sowie Gebäudeeinmessungen beantragen. Die einreichende Person ist im weiteren Online-Verfahren Ansprechpartner der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Was wird benötigt?
- Kaufvertrag (optional)
- Lageskizze (optional)
- Registrierung
- Urteil (optional)
- Vollmacht (optional)
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